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Leistungen

Rechtsgebiete

Unsere Kernkompetenzen im Überblick.

Familienrecht

Ehepaare
Lebenspartner
Sonstige Beteiligte

Wir beraten und vertreten Ehepaare, Lebenspartner und sonstige Beteiligte bezüglich des gesamten Spektrums familienrechtlicher Fragen.

Unser primäres Ziel ist eine einvernehmliche und gütliche Lösung sämtlicher familienrechtlicher Konfliktsituationen. Durch (ehe-) vertragliche Regelungen können schon im Vorfeld eine Vielzahl von Konflikten ausgeschlossen werden. Soweit die Bereitschaft der Konfliktpartner noch vorhanden ist, miteinander zu reden und eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden, bieten wir eine Mediation an (siehe Mediation).

Auch im Konfliktfall ist eine außergerichtliche Lösung für uns noch nicht ausgeschlossen.

Sind die außergerichtlichen Bemühungen gescheitert, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in den gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zu den Themen:

  • (Ehe-) Vertragliche Vereinbarungen (vor Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Trennung (Unterhalt, vorläufige Regelung Ehewohnung, vorläufige Nutzung von Haushaltgegenständen, scheidungserleichternde Vereinbarungen)
  • Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner
  • Umgangsrecht
  • Gemeinsames / alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder
  • Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Haushaltsgegenstände, Pkw, Bankguthaben, etc.)
  • Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung Gütergemeinschaft
  • Überlassung Ehewohnung und Haushaltsgegenstände anlässlich der Ehescheidung
  • Ehescheidungsverfahren (steuer- und erbrechtliche Fragen)
  • Versorgungsausgleich (private und gesetzliche Altersvorsorge)
  • Gewaltschutzverfahren

Erbrecht

Erben
Pflichtteilsberechtigte
Sonstige Anspruchssteller

Nach dem Erbfall kommt es häufig zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Anspruchsstellern. Das Erbrecht ist ein sehr emotionales Thema.

Um Konfliktfälle nach dem Tod eines Erblassers zu minimieren, ist es dringendst angezeigt, den Nachlass durch eine letztwillige Verfügung und/oder anderweitige Vereinbarungen zu regeln.

Wir beraten Sie umfassend bei der Regelung Ihres Nachlasses.

Wir beraten Sie auch umfassend hinsichtlich der Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen. Wir versuchen zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden, um auch die Konfliktsituation zwischen den Familienmitgliedern zu entschärfen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Ihre Rechte selbstverständlich gerichtlich geltend machen und durchsetzen.

Wir beraten und vertreten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zu den Themen:

  • Errichtung von Testamenten, Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Behindertentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten und Pflichtteilsberechtigten
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen
  • Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Testamentsanfechtungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer
Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Nachstehend nur in Stichworten einige Probleme und Fallkon stellationen, mit denen wir uns befassen:

  • Abmahnungen, Änderungskündigung / Änderungsschutzklage, Abfindung, AGB-Inhaltskontrolle
  • Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Altersteilzeit
  • Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsvergütung, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnis
  • Aufhebungs-/ Abwicklungsverträgen, Ausbildungsverhältnisse, Ausschlussfristen, außerordentliche Kündigung
  • Befristete Arbeitsverhältnisse, betriebliche Altersversorgung,Betriebsübergang
  • Betriebsratsanhörung, Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassungsgesetz
  • Datenschutz, Dienstwagen, Direktionsrecht
  • Eingruppierung, Elternzeit, Entgeltfortzahlung
  • Fragerecht, Freistellung, Freiwilligkeitsvorbehalt
  • Haftung im Arbeitsrecht
  • Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
  • Leiharbeit, Lohngestaltung, Lohnpfändung
  • Mindestlohn, Mitbestimmung, Mutterschutz
  • Personalabbau, Personalrat, Probezeit, Prozesskostenhilfe
  • Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Sonderkündigungsschutz, Sozialauswahl, Sozialplan
  • Tarifverträge, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitanspruch
  • Überstunden, Urlaub, Urlaubsabgeltung
  • Verdachtskündigung, Versetzung
  • Weihnachtsgeld, Werkverträge
  • Zeitarbeit, Zeugnisberichtigung

Verkehrsrecht

Unfallschadensregulierung
Verkehrszivilrecht

Wir sind ihr Ansprechtpartner für die Unfallschadensregulierung nach Verkehrsunfällen und allen weiteren Fragen zum Thema Verkehrszivilrecht.

Bei einem Verkehrsunfall schließt sich immer die Unfallregulierung, sprich die Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer an.

Da die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Unfallereignissen, auch bei klarer Haftungslage, selbst bei einem kleinen „Blechschaden“ ungeachtet eines Körperschadens, in den letzten Jahren immer komplizierter geworden ist, wie auch das Regulierungsverhalten der Kfz-Haftpflichtversicherer eine deutliche Tendenz zu Ungunsten des Geschädigten aufweist, empfehlen wir den Geschädigten direkt nach dem Unfallereignis einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu mandatieren.

Hierdurch kann einer ungerechtfertigten Kürzung der Schadenspositionen durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer optimal entgegengetreten werden.

Der Vorteil des Geschädigten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts liegt hierbei gerade darin:

  • sich nicht weiter selbst mit dem gegnerischen Versicherer auseinandersetzten zu müssen, da sämtliche Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und gegnerischem Versicherer geführt wird
  • dass die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei klarer Haftungslage mit anschließender Regulierung seitens des gegnerischen Versicherers getragen werden müssen. Der Geschädigte zahlt in diesen Fällen an den Rechtsanwalt kein Honorar.
  • dass dem Geschädigten fundierter Rechtsrat zur Seite steht in komplizierten Fragen des Schadenersatzrechts.
  • Bei Wegeunfällen führen wir für Sie die Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft.
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